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Fahrtreppen

Fahrtreppen für die private und öffentliche Nutzung

Fahrtreppen unterscheiden sich durch ihre private oder öffentliche Nutzung.

Fahrtreppen in privater Nutzung

Fahrtreppen in privater Nutzung befinden sich in Geschäftsgebäuden, großen Verwaltungsgebäuden, Messen und Kongresszentren. Sie stehen in zwei unterschiedlichen Neigungen zur Verfügung (30° und 35°), wobei die Stufenlänge variabel ist (0,60 m, 0,80 m und 1,00 m): Fahrtreppen mit 35° Neigung sind für Gebäude mit geringem Platzangebot geeignet. Die Fahrtreppenlänge ist in diesen Fällen kürzer als die von Fahrtreppen, die mit 30° Neigung eingebaut werden. Letztere bieten den Benutzern wegen ihrer geringeren Neigung jedoch eine größere Sicherheit. Normalerweise werden Fahrtreppen in Privatbesitz mit Balustraden aus Sicherheitsglas ausgestattet.

 

Fahrtreppen für die öffentliche Nutzung

Fahrtreppen im öffentlichen Bereich besitzen eine Neigung von 30°. Sie sind Teil der öffentlichen Verkehrsmittel und werden in Bahnhöfen, U-Bahnstationen, Flughäfen usw. eingebaut. Sie sind im Vergleich zu den privat genutzten Fahrtreppen strengeren Bestimmungen unterworfen und normalerweise mit Balustraden aus Metall ausgestattet.

 

Im Abschnitt “Technische Datenblätter” können Zeichnungen mit den Maßen der standardmäßigen Fahrtreppen heruntergeladen werden.

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