Nur für Güter geeignete Lastenaufzüge
Lastaufzüge, die im Sinne der Europäischen Maschinenrichtlinie nur für den Gütertransport geeignet sind
Die nur für den Gütertransport ausgelegten und entsprechend der Europäischen Maschinenrichtlinie hergestellten Lastenaufzüge besitzen gegenüber den in der Europäischen Aufzugsrichtlinie beschriebenen Aufzügen für Güter und Personen einige Vorteile. Sie haben im Bau mehr Freiheiten (weniger Raum im Schachtkopf und in der Schachtgrube), eine kleinere Mindesttragfähigkeit von 200 kg/m² einhalten und sie können den zur Verfügung stehenden Platz im Schacht besser ausnützen, da die Anlagen nur Etagentüren besitzen (und keine zusätzlichen Kabinentüren).
Dies erlaub es, sehr unterschiedliche Anlagen anzubieten, von Lastenaufzügen für Werkstatthängeböden bis zu großen Lastenaufzügen zum Transport von Gabelstaplern. Mit Ausnahme der Lastenaufzüge PRACTICO und des Plattformaufzugs AUXILIA (diese werden auf einer anderen Webseite beschrieben), bei denen die Bedienperson während der Fahrt an Bord bleiben darf, dürfen bei Lastenaufzügen gemäß der Europäischen Maschinenrichtlinie Personen die Kabine nur für Lade- und Entladearbeiten betreten.