Der freie, senkrechte Abstand zwischen der Linie, die die Kante der Stufen/Segmente mit ggf. oberhalb der Fahrtreppe bzw. des Fahrsteigs befindlichen Hindernissen verbindet, muss mindestens 2,30 m betragen.
Am Zugang und Ausgang einer jeden Anlage muss ein ausreichend großer Bereich für die Passagiere vorgesehen sein. Dieser Bereich muss mindestens 2,50 m tief und so breit wie der Abstand zwischen den Handläufen sein (B). Falls ein Bereich zur Verfügung steht, der doppelt so groß ist wie das Maß B, kann dessen Tiefe auf 2,00 m reduziert werden.
Dieser Plan steht auf der Seite www.elmaonline.it zur Verfügung.